Fakten & Zahlen

Arbeitsbereich Opferhilfe (Opferberatung, Onlineberatung, Zeugenbegleitung)

 

Ratsuchende

Frauen

Männer

Divers

Gewaltstraftaten

Körperverletzung

Häusliche Gewalt

Raubüberfälle

Überfälle am Arbeitsplatz

Mord / Totschlag (einschließlich Versuch)

Terrorismus

Sexualstraftaten

Vergewaltigung / versuchte Vergewaltigung

Sexueller Missbrauch

Sexuelle Nötigung / Belästigung

Exhibitionismus

 

Straftaten gegen die persönliche Freiheit

Bedrohung / Stalking

Nötigung

Entführung / Kindesentzug

Menschenhandel

Erpressung

 

Vermögensdelikte

Diebstahl

Einbruch

Betrug / Unterschlagung

Sachbeschädigung

 

Sonstige Delikte

Beleidigung / Verleumdung

Mobbing

Verkehrsunfall

 

Familiensachen

 

Psychosoziale Lebensberatung

2019

627

441

183

3

175

80

49

11

8

27

 -

103

41

44

18

-

 

68

40

9

7

6

6

 

47

11

8

23

5

 

16

3

7

6

 

15

 

35

2020

559

377

182

209

81

59

7

-

22

40 

70

23

27

20

-

 

47

43

1

1

-

2

 

36

2

10

20

4

 

24

7

6

11

 

6

 

38

2021

605

428

177

-

209

87

66

7

3

39

7

97

24

53

20

-

 

42

35

5

-

-

2

 

37

4

7

20

6

 

15

4

1

10

 

13

 

51



Arbeitsbereich Zeugenbegleitung

Die HANAUER HILFE betreut auf Initiative des Hessischen Justizministeriums die Zeugenzimmer in Hanau und Offenbach.

Weiterführende Informationen zu den Öffnungszeiten und Kontaktdaten sind in der nebenstehenden Spalte zu finden.

 


Fälle

 

Ratsuchende

Frauen

Männer/Divers

davon waren: Betroffene

Zeugen

Angehörige

Soziale Institutionen

Sonstige

 

Gewaltstraftaten

Körperverletzung

Häusliche Gewalt

Raubüberfälle

Überfälle am Arbeitsplatz

Mord / Totschlag (einschließlich Versuch)

Terrorismus

Sexualstraftaten

Vergewaltigung / versuchte Vergewaltigung

Sexueller Missbrauch

Sexuelle Nötigung / Belästigung

 

Straftaten gegen die persönliche Freiheit

Bedrohung / Stalking

Nötigung

Menschenhandel

Erpressung

 

Vermögensdelikte

Diebstahl

Einbruch

Betrug / Unterschlagung

Sachbeschädigung

 

Sonstige Delikte

Beleidigung / Verleumdung

Mobbing

Verkehrsunfall

 

Familiensachen

 

Psychosoziale Lebensberatung

2019

166

 

292

205

85/2

128

70

62

27

5

 

69

33

14

6

2

14

 -

22

5

12

5

 

28

10

10

5

3

 

24

4

9

6

5

 

7

1

2

4

 

9

 

4

2020

127

 

210

143

67/-

93

42

46

21

8

 

64

36

11

3

-

13

 1

20

7

4

9

 

9

8

-

-

1

 

14

2

2

7

3

 

11

1

1

9

 

6

 

3

2021

136

 

231

175

56/-

128

70

62

27

5

 

67

35

14

6

3

12

 -

25

10

9

6

 

9

8

-

-

1

 

17

2

2

8

5

 

8

1

0

7

 

9

 

1


Die Zeugenzimmer am Amts- und Lansgericht Hanau und am Amtsgericht Offenbach nutzten durchgängig alle Altersgruppen. Der Bedarf nach Zeugenbegleitung ist nicht von einer bestimmten "Schwere" des Delikts abhängig sondern von den Umständen des einzelnen Falles und dem jeweiligen Erleben der Betroffenen. Circa 72% der Ratsuchenden nahmen 2018 am Amts- und Landgericht Hanau per Telefon den Erstkontakt auf, am Amtsgericht in offenbach waren es 27%.

 

ln 2019 wurden ca. 60% der KlientInnen am Amts- und Landgericht Hanau durch den Justizbetrieb oder durch einen Hinweis in der Ladung auf das Angebot der Zeugenzimmer aufmerksam gemacht, in Offenbach waren es ca. 67%. In den übrigen Fällen fand der Zugang über Beratungsstellen, Rechtsanwälte oder die Polizei und Öffentlichkeitsarbeit statt. Bei weitergehendem Bedarf vermitteln die Mitarbeiterinnen des Zeugenzimmers z.B. an Beratungsstellen, Rechtsanwälte sowie an Ärzte und Psychologen.


Arbeitsbereich Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) im Erwachsenenstrafrecht

  

Bearbeitete Akten

mit Beschuldigten

mit Geschädigten

 

2019

174

199

223

2020

127

149

176

2021

103

110

112

Für den Täter-Opfer-Ausgleich eignen sich vorwiegend Strafverfahren der leichten bis mittelschweren Kriminalität.

 

Unsere Erfahrung aus mehr als 20-jähriger TOA-Praxis zeigt aber auch, dass die Eignung eines Falles für ein TOA-Verfahren oft mehr von den Umständen des Einzelfalles abhängt als von den Tatbeständen des Strafgesetzbuches. Der großen Mehrzahl der bearbeiteten Fälle lagen Körperverletzungsdelikte zugrunde. Aber auch Delikte wie Bedrohung, Nötigung, Hausfriedensbruch und Beleidigung wurden im TOA bearbeitet. Eher unterrepräsentiert waren Eigentumsdelikte wie Betrug, Diebstahl oder Sachbeschädigung.

 

Auszug aus unserer TOA-Statistik der letzten drei Jahre:


Ein TOA-Verfahren ist nur dann durchführbar, wenn alle Beteiligten ihre Zustimmung dazu geben. Oftmals ist nur jeweils eine Seite, die Beschuldigten oder die Geschädigten, dazu bereit. In etwa der Hälfte aller Fälle geben sowohl die Beschuldigten als auch die Geschädigten ihr Einverständnis zu einem TOA-Versuch. In ca. 75% dieser Fälle kommt es dann auch zu einer außergerichtlichen Einigung und zur Unterzeichnung einer TOA-Vereinbarung, die in nahezu allen Fällen auch erfüllt wird.

 

Unsere Erfahrungen zeigen, dass ein gut vorbereitetes und sorgfältig begleitetes Ausgleichsgespräch einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Folgen der Straftat leisten kann. Es ist zudem oft ein erster Schritt zur Wiederherstellung des sozialen Friedens zwischen den Beteiligten. 

 

Geschädigte wie Beschuldigte haben die Möglichkeit, sich aktiv für ihre Interessen einzusetzen und eine als gerecht empfundene außergerichtliche Einigung auszuhandeln. Die Erfahrung, sich auf eine einvernehmliche Konfliktlösung geeinigt zu haben, erleichtert es vielen Beteiligten, mit dem Tatgeschehen abzuschließen.

 

In der Praxis kommen verschiedene Möglichkeiten der außergerichtlichen Einigung vor. Es sind häufig Entschuldigungen nach einem klärenden Gespräch, finanzielle Wiedergutmachungen (Schmerzensgeld, Schadenersatz) oder auch Spenden an eine gemeinnützige Einrichtung. Bei einer erfolgreichen Konfliktlösung besiegelt oftmals ein Handschlag symbolisch das Ende einer von beiden Seiten als psychisch belastend empfundenen Situation.